= Für die PANORAMAFREIHEIT
Als ich das zuerst gelesen habe, dachte ich an einen neuen Film von
Herbert Achternbusch, der vor langer Zeit für einen freien Blick auf das Mittelmeer gekämpft hatte, und dafür die Alpen platt machen wollte.
Im Bericht der Enquetekommission
Kultur in Deutschland wird dem Gesetzgeber die Einschränkung der
Panoramafreiheit empfohlen, die in
§ 59 des Urhebergesetzes geregelt ist, sagt der
DJU, und startete die Kampagne
Pro Panoramafreiheit.
„3. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz 1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet.“
Kultur gegen Kommerz - oder gegen Meinungsfreiheit?Es geht noch in die Tiefe bei der "Empfehlung":/ Es wird gefordert, "weniger freie Mitarbeiter“ an Rundfunkanstalten zu beschäftigen.
/ Die Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld soll für Schauspieler und Filmschaffende von drei auf zwei Monate verkürzt werden.